PICTON HOWELL LLP
solicitors & international lawyers

 

 

Home
Fachbereiche
Extranet
Bürolage
English website
Mitarbeiter
Gebühren und AGBs
Karriere
Impressum
Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
Finanzdienstleistungen
Bank- und Finanzwesen und Kapitalmärkte
Schieds- und Gerichtsverfahren
Immobilienprozessrecht
Grenzüberschreitendes Investment
Leistungen für andere Anwälte
Deutsche Abteilung
 
Druckversion

Unsere Abteilung für Prozessrecht und Schiedsverfahren vertritt Mandanten vor englischen Gerichten und in Schiedsverhandlungen im In- und Ausland, wenn englisches Recht Anwendung findet.

Diese Abteilung ist spezialisiert auf die Verfolgung oder Abwehr vertraglicher und sonstiger Ansprüche mit wirtschaftsrechtlichem Bezug zwischen 1 Million und 100 Millionen GBP. Unsere Anwälte verfügen über besondere Erfahrung in den folgenden Bereichen: Vertragsangelegenheiten, gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Verfahren (Gesellschafterklagen und Direktorendisqualifizierungsverfahren), Haftungsklagen gegen Freiberufler (andere Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Finanzberater, Architekten und andere), Insolvenz-, Nachlass- und sonstige Vermögensverwaltungsverfahren sowie Vollstreckungs- und Beitreibungsverfahren bezüglich ausstehender Forderungen und sonstiger Wertgegenstände.

Unsere auf einstweilige Verfügungen spezialisierte Abteilung steht jederzeit bereit, um einstweilige Verfügungen, insbesondere mit wirtschaftsrechtlichem Bezug, zu erwirken oder abzuwehren.

Wenn möglich helfen wir unseren Mandanten, effektive Lösungen zu finden und ihre Rechte durchzusetzen, ohne auf Schieds- und Gerichtsverfahren zurückgreifen zu müssen. Wenn dies nicht möglich ist oder es erforderlich ist, die Gegenseite zu einem Vergleich zu bewegen, vertreten wir Mandanten mit dem gebotenen Nachdruck durch die Anstrengung von Gerichts- und Schiedsverfahren.

Unsere besonderen Dienstleistungen im Auftrag anderer Anwälte umfassen die Durchsetzung ausländischer Gerichtsentscheidungen, Unterstützung bei der Erlangung oder Abwehr von einstweiligen Verfügungen, Erlangung von Beweismitteln zur Verwendung in ausländischen Verfahren sowie die Zustellung von Vorladungen und Dokumenten im Zuge ausländischer Gerichtsverfahren. Ferner erstellen unsere erfahrenen Anwälte für ausländische Gerichtsverhandlungen Gutachten über englisches Recht.

Picton Howell LLP hat enge Verbindungen zu spezialisierten Anwälten in ganz Europa, dem Mittleren Osten, Asien und den Vereinigten Staaten, um in ausländischen Rechtsfragen und -streitigkeiten unterstützen zu können.

Unsere Mandanten sind international tätige Gesellschaften, Banken und Finanzinstitute, Private Equity Dienstleister, Wachstumsunternehmen aus dem IT-Bereich, Rechtsanwälte und andere Freiberufler sowie Staaten, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen.

Wenn wir Ihnen behilflich sein können, wenden Sie sich bitte an Mark Rondel.