PICTON HOWELL LLP
solicitors & international lawyers


 

Unsere Abteilung für Prozessrecht und Schiedsverfahren vertritt Mandanten vor englischen Gerichten und in Schiedsverhandlungen im In- und Ausland, wenn englisches Recht Anwendung findet.

Diese Abteilung ist spezialisiert auf die Verfolgung oder Abwehr vertraglicher und sonstiger Ansprüche mit wirtschaftsrechtlichem Bezug zwischen 1 Million und 100 Millionen GBP. Unsere Anwälte verfügen über besondere Erfahrung in den folgenden Bereichen: Vertragsangelegenheiten, gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Verfahren (Gesellschafterklagen und Direktorendisqualifizierungsverfahren), Haftungsklagen gegen Freiberufler (andere Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Finanzberater, Architekten und andere), Insolvenz-, Nachlass- und sonstige Vermögensverwaltungsverfahren sowie Vollstreckungs- und Beitreibungsverfahren bezüglich ausstehender Forderungen und sonstiger Wertgegenstände.

Unsere auf einstweilige Verfügungen spezialisierte Abteilung steht jederzeit bereit, um einstweilige Verfügungen, insbesondere mit wirtschaftsrechtlichem Bezug, zu erwirken oder abzuwehren.

Wenn möglich helfen wir unseren Mandanten, effektive Lösungen zu finden und ihre Rechte durchzusetzen, ohne auf Schieds- und Gerichtsverfahren zurückgreifen zu müssen. Wenn dies nicht möglich ist oder es erforderlich ist, die Gegenseite zu einem Vergleich zu bewegen, vertreten wir Mandanten mit dem gebotenen Nachdruck durch die Anstrengung von Gerichts- und Schiedsverfahren.

Unsere besonderen Dienstleistungen im Auftrag anderer Anwälte umfassen die Durchsetzung ausländischer Gerichtsentscheidungen, Unterstützung bei der Erlangung oder Abwehr von einstweiligen Verfügungen, Erlangung von Beweismitteln zur Verwendung in ausländischen Verfahren sowie die Zustellung von Vorladungen und Dokumenten im Zuge ausländischer Gerichtsverfahren. Ferner erstellen unsere erfahrenen Anwälte für ausländische Gerichtsverhandlungen Gutachten über englisches Recht.

Picton Howell LLP hat enge Verbindungen zu spezialisierten Anwälten in ganz Europa, dem Mittleren Osten, Asien und den Vereinigten Staaten, um in ausländischen Rechtsfragen und -streitigkeiten unterstützen zu können.

Unsere Mandanten sind international tätige Gesellschaften, Banken und Finanzinstitute, Private Equity Dienstleister, Wachstumsunternehmen aus dem IT-Bereich, Rechtsanwälte und andere Freiberufler sowie Staaten, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen.

Wenn wir Ihnen behilflich sein können, wenden Sie sich bitte an Mark Rondel.


Procter House
1 Procter Street
London WC1V 6PG
United Kingdom

Telefon: +44 (0)20 7405 4440
Fax: +44 (0)20 7405 4222
ph@pictonhowell.com
www.pictonhowell.com

Picton Howell LLP ist eine Limited Liability Partnership, gegründet und eingetragen unter dem United Kingdom's Limited Liability Partnership Act 2000 (Gesetz des Vereinigten Königreichs über die Partnerschaft mit begrenzter Haftung) mit der eingetragenen Nummer OC312699.

Der eingetragene Sitz der Picton Howell LLP lautet wie folgt: Procter House, 1 Procter Street, London, WC1V 6PG.

Picton Howell LLP wird von der Solicitors Regulation Authority reguliert.

Picton Howell LLP ist autorisiert und reguliert durch die Financial Services Authority.