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Unsere deutsche Abteilung agiert in allen Fachbereichen unserer Kanzlei für Mandanten, die in Deutschland oder im Vereinigten Königreich geschäftlich tätig sind.
Unsere Abteilung besteht aus englischen Solicitors und deutschen Rechtsanwälten (zugelassen in beiden Ländern), die über umfassende Erfahrung in grenzüberschreitender Beratung verfügen.
Mandanten, die in Deutschland oder im Vereinigten Königreich wirtschaftlich tätig werden wollen und eine spezialisierte Rechtsberatung im englischen oder deutschen Recht erfordern, bieten wir unsere Erfahrung, unser Wissen und unsere beruflichen Kontakte.
Kontakt: Greg Davidian |